Kosten der Regelinsolvenz: Planbar und individuell
Damit die Kosten für Sie planbar sind, sprechen Sie uns an. Nicht jeder Fall eignet sich für eine Abrechnung über eine Pauschalvergütung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot, wenn wir gemeinsam mit Ihnen den Umfang unserer Tätigkeit für das von Ihnen verfolgte Ziel – nämlich die Befreiung von Schulden – ermittelt haben.
Das Bundesland Baden-Württemberg, der Europäische Sozialfonds der EU sowie die KfW Mittelstandsbank fördern die externe Beratung von Selbständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung pro Beratungstag hängt immer vom aktuellen Förderprogramm ab. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln. Stand: 02. August 2017
Alle Kosten der Regelinsolvenz im Überblick
Kommt es zu einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort, berechnen wir für die Erstberatung bei Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern 360,00 € inkl. Umsatzsteuer (USt).
Für die Bearbeitung des amtlichen Formulars und die Antragsstellung bei Gericht sind die Gebühren in Standardfällen neben der Grundgebühr abhängig von der Anzahl der Gläubiger:
- Grundgebühr, Antrag auf Regelinsolvenz: 650,00 € inkl. USt.
- Gebühr pro Gläubiger: 50,00 € inkl. USt.
- Gebühr pro Immobilie: 100,00 € inkl. USt.
Haben Sie uns mit der Durchführung der außergerichtlichen Schuldenregulierung beauftragt, sind die Gebühren in Standardfällen neben der Grundgebühr abhängig von der Anzahl der Gläubiger:
Grundgebühr: 650,00 € inkl. USt.
Gebühr pro Gläubiger: 50,00 € inkl. USt.
Gebühr pro Immobilie: 100,00 € inkl. USt.
Liegt kein Standardfall vor, und kommt es zu Verhandlungen mit Banken, Versicherungen, Lieferanten und Behörden (wie Finanzverwaltung), fallen Gebühren je nach Aufwand von mindestens 600,00 € inkl. USt. an.
Bei einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern oder einzelnen Gläubigern, unter Vermeidung eines Insolvenzverfahrens, berechnen wir:
- Entweder eine Grundgebühr von 1.000,00 € inkl. USt. & eine Gebühr pro Gläubiger von 100,00 € inkl. USt.
- Oder eine Einigungsgebühr gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei die Schuldensumme als Gegenstandswert als vereinbart gilt
Alternativ dazu können wir eine Gebührenvereinbarung nach einem Stundensatz abschließen.
Möchten Sie von uns nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Anfangsstadium des Verfahrens begleitet werden, fallen Gebühren je nach Aufwand von mindestens 600,00 € inkl. USt. an.
Alternativ dazu können wir eine Gebührenvereinbarung nach einem Stundensatz abschließen.
Die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens muss mit der Fertigung eines „Maßanzugs“ verglichen werden. Für den Ausgleich unserer Kosten schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab. Die Kosten berechnen wir nach Ihren Vorgaben nach Zeitaufwand oder als Festhonorar.
Auf Wunsch kann unsere Vergütung abweichend von der RVG (Rechtsanwaltsgebührengesetz) auch auf der Grundlage einer Stundensatzvereinbarung abgerechnet werden. Bei einem Fachanwalt legen wir einen Stundensatz von 300,00 € inkl. USt. zugrunde.
Bei der Vergütung unserer Leistungen orientieren wir uns an Ihren finanziellen Möglichkeiten. Deshalb bieten wir Ihnen auch eine Ratenzahlungsvereinbarung in maximal drei Raten an.
Ihre Fragestellungen zu Insolvenzstrafverfahren (wie z. B. der Insolvenzverschleppungsproblematik u.a.), Insolvenzanfechtung und Regressansprüchen etc., die nicht im Zusammenhang mit der Schuldenregulierung stehen, werden gesondert abgerechnet. Fragen Sie uns, damit wir die Kosten gemeinsam kalkulieren können.
Unser Expertenlexikon – richtig informiert, bestens beraten.
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Schuldnerberatung ist eine große Vertrauenssache. Als Insolvenzanwalt vertrete ich Sie und Ihre Interessen. Zu meinem Tätigkeitsbereich gehören Sanierungsarbeiten von Privatpersonen, die Beratung von Gläubigern in jeder Problemphase sowie Präventionsmaßnahmen im persönlichen Bereich. Vertrauen Sie auf über 25 Jahre Erfahrung und Kompetenz im Insolvenzrecht.

- Rüdiger Schmidt
- Fachanwalt für Insolvenzrecht