Alle Phasen auf einen Blick

Der Ablauf der Regelinsolvenz ist von Fall zu Fall verschieden, denn er ist abhängig von der Größe und der Struktur des Unternehmens sowie der Anzahl der Gläubiger. Insofern ist auch die Dauer einer Unternehmensinsolvenz von Fall zu Fall sehr verschieden.

Die Frage nach der Dauer eines Regelinsolvenzverfahrens kann also nicht pauschal beantwortet werden. Einige Anhaltspunkte gibt es aber, die unter anderem von der Organisationsform des Unternehmens (Gesellschaft, Selbstständiger, Freiberufler) abhängt.

Durchschnittliche Dauer des Insolvenzverfahrens

Statistisch gesehen dauert eine Regelinsolvenz im Falle von juristischen Personen durchschnittlich etwa vier Jahre. Nicht eingerechnet ist in diesem Zeitraum die Phase, in der auf Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Die Zeit zwischen Antragstellung und Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist zu den circa vier Jahren also noch hinzuzurechnen.

Geht es um die Unternehmensinsolvenz einer Stiftung, einer Genossenschaft oder einer GmbH & Co.KG, dauert das Verfahren in der Regel deutlich länger. Mit bis zu zehn Jahren, die die Regelinsolvenz hier in Anspruch nimmt, ist das Verfahren hier in vielen Fällen besonders langwierig und damit auch für alle Beteiligten unter Umständen strapazierend.

Dauer der Vorbereitung

Die erste Phase der Regelinsolvenz beinhaltet die Vorbereitung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Zunächst muss der Insolvenzantrag gestellt werden und die Entscheidung über diesen Antrag abgewartet werden. In dieser Phase hat das zuständige Insolvenzgericht (Amtsgericht) darüber zu entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren im konkreten Fall überhaupt möglich ist. Voraussetzung hierfür ist ein tatsächlicher Insolvenzgrund und eine ausreichende vorhandene Vermögensmasse des antragstellenden Unternehmens, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Vor allem letzteres festzustellen, kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Denn zu diesem Zweck wird vom Insolvenzgericht in der Regel ein Sachverständiger beauftragt, der die Vermögensverhältnisse des Unternehmens klärt und dem Gericht damit die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Hand gibt. Diese Phase kann deshalb zwischen sechs Wochen und gut drei Monaten dauern.

Das eigentliche Insolvenzverfahren

Deutlich länger hingegen dauert das eigentliche Insolvenzverfahren, das mit dem Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht beginnt. Denn in dieser Phase der Regelinsolvenz findet die eigentliche Sanierung oder Liquidation des Unternehmens statt.

Deshalb ist leicht nachvollziehbar, dass nun die Größe des Unternehmens, die Anzahl der Gläubiger und das Verhalten der Gläubiger in dieser Phase der Regelinsolvenz erheblichen Einfluss darauf hat, wie schnell die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens von statten gehen kann. Denn nach der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Eröffnungsbeschluss) prüft nun der Insolvenzverwalter die Sach- und Geldwerte, die im Unternehmen noch vorhanden sind (Insolvenzmasse). Des Weiteren klärt der Insolvenzverwalter die Vermögenssituation im Gesamten.

Da Nachforschungen an dieser Stelle sehr zeitintensiv sind und auch die Verwertung von Unternehmensvermögen durch den Insolvenzverwalter einige Zeit in Anspruch nehmen kann, dauert dieser Teil des Unternehmensinsolvenzverfahrens am längsten.

Regelinsolvenz bei natürlichen Personen: Wohlverhaltensperiode & Restschuldbefreiung

Anders als bei Gesellschaften oder Vereinen ist im Fall der Regelinsolvenz von natürlichen Personen (selbstständige Einzelunternehmer oder Freiberufler) eine Restschuldbefreiung möglich.

Deswegen schließt bei natürlichen Personen an das eigentliche Insolvenzverfahren die sogenannte Wohlverhaltensperiode an, an deren Ende immer die Restschuldbefreiung steht. Wann es dann zur Restschuldbefreiung kommt, ist unterschiedlich:

(Gilt nur für Verfahren, die vor dem 01.10.2020 eröffnet wurden.)

Schon dreieinhalb Jahre nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens kann bei Freiberuflern oder Einzelunternehmern die Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt 35 % der Schulden und zusätzlich alle Verfahrenskosten getilgt wurden. Andernfalls kann die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren erteilt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt alle Verfahrenskosten gedeckt sind. Sechs Jahre nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens wird bei natürlichen Personen die Restschuldbefreiung aber in jedem Fall erteilt – und zwar unabhängig davon, ob und wie viele Schulden in dieser Zeit getilgt werden konnten.

Für Verfahren, die ab dem 01.10.2020 eröffnet wurden entfällt die Bedingung der Tilgung von 35 % der Schulden und Verfahrenskosten. Ebenso wird die reguläre Verfahrensdauer auf drei Jahre gekürzt.

Übergangsfristen für Insolvenzverfahren zwischen dem 17.12.2019 und 30.09.2020

Datum der Insolvenzantragsgestellung Dauer der Wohlverhaltensphase bzw. Abtretungsfrist
17.12.2019 - 16.1.2020 5 Jahre und 7 Monate
17.1.2020 - 16.2.2020 5 Jahre und 6 Monate
17.2.2020 - 16.3.2020 5 Jahre und 5 Monate
17.3.2020 - 16.4.2020 5 Jahre und 4 Monate
17.4.2020 - 16.5.2020 5 Jahre und 3 Monate
17.5.2020 - 16.6.2020 5 Jahre und 2 Monate
17.6.2020 - 16.7.2020 5 Jahre und 1 Monat
17.7.2020 - 16.8.2020 5 Jahre
17.8.2020 - 16.9.2020 4 Jahre und 11 Monate
17.9.2020 - 30.9.2020 4 Jahre und 10 Monate

Unser Expertenlexikon – richtig informiert, bestens beraten.

Spannende Themen und Zusatzinformationen aus dem Themenfeld der Schuldenbereinigung und Insolvenz - leicht verständlich und informativ für Sie zusammengefasst.

Gesetzesänderungen anlässlich Corona-Pandemie

Ende 2020 erließ der Gesetzgeber neue Regeln, dank denen Sie als Schuldner zum Jahresbeginn 2021 erneut in Ihren Rechtspositionen gestärkt werden.

Corona: Sanierungsmethode: übertragende Sanierung – ein Werkzeug aus dem...

Sanierungsmethode in der Corona-Krise: In einem Insolvenzverfahren gehört die übertragende Sanierung zu den wahren Klassikern. Hinter dieser Methode steht, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen entweder komplett oder nur in Teilen verkauft. Anschließend gründen Sie ein neues Unternehmen, das die gewünschten Teile des alten Unternehmens übernimmt.

Tipps für Gründer gegen finanzielles Chaos

Viele Selbständige sorgen sich um Ihre Finanzen. Sie auch?

Das muss nicht sein! Mit der richtigen Strategie haben Sie Ihre Finanzen im Griff!

Corona: Ab Januar 2021 geänderte Überschuldungsprüfung

Ab Januar 2021 soll es eine Verkürzung des Prognosezeitraums zur Feststellung der Überschuldung bei Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, geben.
Das bedeutet, dass sich die Überschuldung von Unternehmen in Zukunft anders bestimmt.
Wir klären Sie auf.

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen!

Schuldnerberatung ist eine große Vertrauenssache. Als Insolvenzanwalt vertrete ich Sie und Ihre Interessen. Zu meinem Tätigkeitsbereich gehören Sanierungsarbeiten von Privatpersonen, die Beratung von Gläubigern in jeder Problemphase sowie Präventionsmaßnahmen im persönlichen Bereich. Vertrauen Sie auf über 25 Jahre Erfahrung und Kompetenz im Insolvenzrecht.

  • Rüdiger Schmidt
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht

Kontakt

* Bitte Pflichtfelder ausfüllen

Bitte addieren Sie 7 und 8.

Bitte akzeptieren Sie unsere Analyse und Marketing Cookies. Durch Klick auf "Alle akzeptieren" ermöglichen Sie uns, unsere Webseite und unser Angebot zu verbessern. Wenn Sie Analysen nicht aktivieren, werden keine Cookies / Skripte außer technisch bedingten, geladen. Weitere Hinweise über Cookies und Skripte finden Sie auf der Seite Datenschutz.

Standard

Tools, die wesentliche Services und Funktionen ermöglichen, einschließlich Identitätsprüfung, Servicekontinuität und Standortsicherheit. Diese Option kann nicht abgelehnt werden.

Statistik

Tools, die anonyme Daten über Website-Nutzung und -Funktionalität sammeln. Wir nutzen die Erkenntnisse, um unsere Produkte, Dienstleistungen und das Benutzererlebnis zu verbessern.

Marketing

Anonyme Informationen, die wir sammeln, um Ihnen nützliche Produkte und Dienstleistungen empfehlen zu können.