Wir finden Ihren individuellen Weg
Wirtschaftlich und rechtlich bilden Gläubiger und Schuldner ein Tandem. Wie eng beide miteinander verbunden sind, wird deutlich, wenn der Schuldner in eine finanzielle Schieflage gerät. Dann bekommt der Gläubiger die Zahlungsschwierigkeiten schnell zu spüren. Es gibt viele Ursachen, als Unternehmen, als Selbstständiger bzw. als Freiberufler in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen. Eine Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltung kann hier eine Option sein, Ihrer unternehmerischen Verantwortung gerecht zu werden. Denn eine Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltung dient dem Erhalt Ihrer selbstständischen unternehmerischen Tätigkeit. Wir helfen Ihnen, Offenheit und Transparenz zu schaffen, einen Überblick zu gewinnen, die richtigen Entscheidungen zu fällen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Ihr erster Schritt: Die kostenfreie Situationsanalyse
Durch die Online-Analyse erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung Ihrer finanziellen Situation. Inklusive meiner persönlichen Handlungsempfehlung. Alle angegebenen Informationen werden absolut vertraulich behandelt.

Mein Ratgeber: 150 Tipps für Unternehmen in der Krise
In diesem Ratgeber habe ich eine Vielzahl hilfreicher Tipps und Handlungsempfehlungen aus dem Krisenmanagement speziell für Sie als Unternehmer zusammengestellt. Dieses Dokument richtet sich speziell an Geschäftsführer, Inhaber, Gründer und Führungskräfte.
Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein und wir stellen Ihnen unseren Ratgeber kostenfrei zur Verfügung.
Starke Berater an Ihrer Seite
Als Ihr Rechtsbeistand finden wir gemeinsam den richtigen Weg. Denn wir haben seit mehr als 25 Jahren in den unterschiedlichsten Branchen auf beiden Seiten wertvolle Erfahrung gesammelt: Zum einen als Rechtsberater für Gläubiger und Schuldner, zum anderen als gerichtlich bestellte Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter.
Zusammen mit unserer Expertise in Unternehmensberatung und -sanierung können wir unser Wissen als Fachanwälte mit profunder Erfahrung als Insolvenzverwalter kombinieren. Das ist eine unserer Stärken und kommt Ihnen zugute.
Und Sie können sicher sein: Für Sie setzen wir alles in Bewegung und mobilisieren unser ganzes Wissen und Können. Bei der Vergütung unserer Leistung orientieren wir uns an Ihren finanziellen Möglichkeiten und bieten eine individuelle Vergütungsvereinbarung an.
Unser Leistungsspektrum
Auf Ihrem Weg in die Schuldenfreiheit begleiten wir Sie durch das Insolvenzverfahren. Dabei gibt es zwei besondere Meilensteine: Den Liquiditätsplan und den Insolvenzplan.
Der Liquiditätsplan kann frühzeitig dafür sorgen, dass es trotz Finanzklemme gar nicht erst zur Insolvenz kommt. Für jede Maßnahme in der Unternehmenssteuerung ist die lückenlose Übersicht über die Zahlungsfähigkeit unbedingte Voraussetzung. Denn fehlende Liquidität kann zur Insolvenz führen. Wer jedoch rechtzeitig seine Reserven im Blick hat und diese mobilisieren kann, entgeht der Krisenspirale. Anders als die reguläre Buchführung macht ein Liquiditätsplan die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der kommenden Monate transparent. Er sollte einen Zeitraum von mindestens einem halben oder einem ganzen Jahr im Voraus dokumentieren. Führt die Differenz der künftigen Einnahmen und Ausgaben zu einer Unterdeckung, besteht für Sie dringender Handlungsbedarf. Sonst kommt es zur Insolvenz.
Der Insolvenzplan ist auf das Gesunden Ihres Unternehmens ausgerichtet. Verantwortungsvoll umgesetzt, eröffnet der Insolvenzplan Ihnen die realistische Chance auf Sanierung und einen von Altlasten befreiten Neustart. Wir steuern alles so, dass Sie zusammen mit uns jederzeit die Kontrolle während des Verfahrens behalten.
Es ist dringend? Melden Sie Ihren Fall online – Wir melden uns bei Ihnen!
Beschreiben Sie ihre aktuelle Situation in kurzen Worten. Wir werden Kontakt zu Ihnen aufnehmen um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Unser Expertenlexikon – richtig informiert, bestens beraten.
Spannende Themen und Zusatzinformationen aus dem Themenfeld der Schuldenbereinigung und Insolvenz - leicht verständlich und informativ für Sie zusammengefasst.

Gesetzesänderungen anlässlich Corona-Pandemie
Ende 2020 erließ der Gesetzgeber neue Regeln, dank denen Sie als Schuldner zum Jahresbeginn 2021 erneut in Ihren Rechtspositionen gestärkt werden.

Corona: Sanierungsmethode: übertragende Sanierung – ein Werkzeug aus dem...
Sanierungsmethode in der Corona-Krise: In einem Insolvenzverfahren gehört die übertragende Sanierung zu den wahren Klassikern. Hinter dieser Methode steht, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen entweder komplett oder nur in Teilen verkauft. Anschließend gründen Sie ein neues Unternehmen, das die gewünschten Teile des alten Unternehmens übernimmt.

Tipps für Gründer gegen finanzielles Chaos
Viele Selbständige sorgen sich um Ihre Finanzen. Sie auch?
Das muss nicht sein! Mit der richtigen Strategie haben Sie Ihre Finanzen im Griff!

Corona: Ab Januar 2021 geänderte Überschuldungsprüfung
- Ab Januar 2021 soll es eine Verkürzung des Prognosezeitraums zur Feststellung der Überschuldung bei Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, geben.
- Das bedeutet, dass sich die Überschuldung von Unternehmen in Zukunft anders bestimmt.
- Wir klären Sie auf.
Das oberste Ziel meiner Kanzlei: Die absolute Zufriedenheit jedes Mandanten
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit stehen Sie, als meine Mandanten. Seit 1995 bin ich Ihr Ansprechpartner, Ratgeber und Problemlöser. Alle Mitarbeiter meiner Kanzlei streben jeden Tag danach, Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen. Wir begleiten Sie durch die finanzielle Krise, beraten auf Augenhöhe und handeln immer in Ihrem Interesse.
Jedes Jahr begleiten meine Kanzlei und ich über 200 Mandanten durch finanzielle Krisen.