Transparenz ist uns wichtig.

Natürlich entstehen innerhalb des Insolvenzverfahrens Kosten. Unsere Kanzlei legt jedoch großen Wert darauf, alle Kosten für Sie transparent darzulegen.

Die ersten Fragen an uns zum Thema Schuldenregulierung über die Info-Hotline sind für Sie kostenlos. Wir erteilen Ihnen allgemeine Auskünfte zu insolvenzrechtlichen Themen, wie beispielsweise zur außergerichtlichen Schuldenregulierung, der Wohlverhaltensphase oder zur vorzeitigen Beendigung des Insolvenzverfahrens.

Bitte beachten Sie, dass die Info-Hotline keine Rechtsberatung leisten darf und auch nicht auf konkrete Einzelfälle eingehen kann. Bei konkreten Fragen zu individuellen Lösungen Ihres Insolvenzverfahrens senden Sie uns die Unterlagen zur Prüfung zu. Nicht jeder vermeintlich einfache Fall ist gleich und kann schematisch bearbeitet werden.

Alle Kosten im Überblick

kostenlose Schuldnerberatung

Falls Sie den Überblick über Ihre Finanzen verloren haben und sich auf dem Weg der Verschuldung oder Überschuldung befinden, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir bieten Ihnen eine telefonische Schuldnerberatung an:  KOSTENLOS.
Ihre Situation wird beurteilt und bewertet. Wir beantworten allgemeine Fragen zum Thema Schulden und Insolvenzen.

Nutzen Sie die Chance: Lassen Sie sich durch unsere Handlungsempfehlung und Unterstützung persönlich und wirtschaftlich stabilisieren. Auf diese Weise können Sie wieder neu durchstarten können. SCHULDENFREI

Ihr RA Rüdiger Schmidt & Team von der Kanzlei Schmidt.

Rechtsberatung

Kommt es zu einem persönlichen Beratungsgespräch, berechnen wir für die Rechtsberatung für Verbraucher 230,00 € inkl. Umsatzsteuer.

Unsere Leistungen:

  • Sie schildern uns Ihren Fall
  • Wir ordnen und sichten die von Ihnen vorgelegten Unterlagen
  • Wir unterbreiten Ihnen eine geeignete Lösung für Ihr Schuldenproblem und beraten Sie in rechtlichen Fragestellungen
Außergerichtliche Schuldenbereinigung / Schuldenbereinigungsplan

Ist für Sie die Verfahrenseröffnung der Privatinsolvenz die bessere Lösung, um später ein schuldenfreies Leben führen zu können, berechnen wir wie folgt: eine Grundgebühr von 600,00 € inkl. USt. und ab dem sechsten Gläubiger eine Gebühr pro Gläubiger von 30,00 € inkl. USt.

Unsere Leistungen:

  • Sichtung & Erfassung der uns bekannten Unterlagen & Daten in das EDV-System
  • Nachfragen bei Ihnen
  • Verarbeitung Ihrer Antworten
  • Vertretungsanzeige & Ermittlung des aktuellen Schuldenstands bei Ihren Gläubigern
  • Sie erhalten die aktualisierte Gläubigerliste zur Überprüfung
  • Fertigung eines Schuldenbereinigungsplans
  • Im Fall des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsverfahrens: Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung über den Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen
Außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern ohne Insolvenz

Kommt es – unter Vermeidung eines Insolvenzverfahrens – zu einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern, berechnen wir eine Grundgebühr von 1.000,00 € inkl. USt. und ab dem sechsten Gläubiger eine Gebühr pro Gläubiger von 100,00 € inkl. USt.

Unsere Leistungen:

  • Sichtung & Erfassung der uns bekannten Unterlagen und Daten in das EDV-System
  • Nachfragen bei Ihnen
  • Beantwortung Ihrer Fragen
  • Vertretungsanzeige & Ermittlung des aktuellen Schuldenstands bei Ihren Gläubigern
  • Aktualisierte Gläubigerliste zur Überprüfung für Sie
  • Gemeinsames Festlegen der Höhe des Vergleichsvorschlags
  • Fertigung eines Zahlungsvergleichs durch uns
  • Zusendung der Antworten der Insolvenzgläubiger an Sie
  • Nachverhandlungen mit einzelnen Gläubigern durch uns. Bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung: Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung über den Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen. Nach Wunsch: Zusätzliches Stellen dreier Anträge unter Verwendung des amtlichen Formulars beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht, nämlich – Insolvenzantrag – Antrag auf Verfahrenskostenstundung der Insolvenzverfahrenskosten – Antrag auf Durchführung der Wohlverhaltensphase
  • Abgabe der Anträge an das Insolvenzgericht
Gerichtliche Einigung mit allen Gläubigern in der Insolvenz

Kommt es zu einer gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern, berechnen wir zusätzlich eine Grundgebühr von 500,00 € inkl. USt. und ab dem sechsten Gläubiger eine Gebühr pro Gläubiger von 100,00 € inkl. USt, sofern wir vorher an der außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern beteiligt waren.

Unsere Leistungen:

  • Sichtung & Erfassung der uns bekannten Unterlagen und Daten in das EDV-System
  • Nachfragen bei Ihnen
  • Beantwortung Ihrer Fragen
  • Vertretungsanzeige & Ermittlung des aktuellen Schuldenstands bei Ihren Gläubigern
  • Aktualisierte Gläubigerliste zur Überprüfung für Sie
  • Gemeinsames Festlegen der Höhe des Vergleichsvorschlags
  • Fertigung eines Zahlungsvergleichs durch uns
  • Zusendung der Antworten der Insolvenzgläubiger an Sie
  • Nachverhandlungen mit einzelnen Gläubigern durch uns. Bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung: Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung über den Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen. Nach Wunsch: Zusätzliches Stellen dreier Anträge unter Verwendung des amtlichen Formulars beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht, nämlich – Insolvenzantrag – Antrag auf Verfahrenskostenstundung der Insolvenzverfahrenskosten – Antrag auf Durchführung der Wohlverhaltensphase
  • Abgabe der Anträge an das Insolvenzgericht
Zuschläge bei Verhandlungen mit Gläubigern besonderer Art

Liegt kein Standardfall vor, weil zum Vermögen z. B. ein Grundstück gehört oder kommt es zu zeitintensiven Verhandlungen mit Banken, (Kranken-)Versicherungen und Behörden (wie Finanzverwaltung, Stadtkämmerei), fallen Gebühren, je nach Aufwand, von mindestens 600,00 € inkl. USt. an.

Kosten der Insolvenzantragsstellung

Für die Bearbeitung des amtlichen Formulars und die Antragstellung bei Gericht beträgt die Vergütung 650,00 € inkl. USt.

Unsere Leistungen:

Unter Verwendung des amtlichen Formulars stellen wir für Sie drei Anträge beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht:

  • Insolvenzantrag
  • Antrag auf Stundung der Insolvenzverfahrenskosten
  • Antrag auf Durchführung der Wohlverhaltensphase

Zusätzlich kümmern wir uns um die Übersendung der Anträge an das jeweilige Insolvenzgericht.

Insolvenzbegleitung durch unsere Kanzlei

Möchten Sie von uns nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzverfahren begleitet werden, fallen Gebühren, je nach Aufwand, von mindestens 600,00 € inkl. USt. an.

Der größte Fehler in solchen Situationen ist es, nichts zu tun. Aus der anfänglichen Verschuldung wird in einem schleichenden Prozess dann zwangsläufig eine schwer lösbare Überschuldung. Die Folgen können die ganze wirtschaftliche Existenz bedeuten.

Insolvenzplanverfahren

Seit dem 01.07.2014 gilt die Durchführung von Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 217 InsO auch für die Verbraucherinsolvenz. Abweichend von dem Standardfall entwickeln wir für Ihre Entschuldung einen „Maßanzug“. Für den Ausgleich unserer Kosten schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab. Die Kosten berechnen wir je nach Ihren Vorgaben und dem Zeitaufwand oder als Festhonorar.

Unsere Leistungen:

  • Fertigung des Plans durch uns
  • Teilnahme am Erörterungs- & Abstimmungstermin
  • Planüberwachung durch uns
Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung der Gläubiger gemäß § 213 InsO

Befinden Sie sich in der wirtschaftlichen Lage, um mit den Tabellengläubigern zu verhandeln und stimmen sie Ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu, so können wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten. Für den Ausgleich unserer Kosten schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab. Die Kosten berechnen wir je nach Ihren Vorgaben und dem Zeitaufwand oder als Festhonorar.

Unsere Leistungen:

  • Erfassung der Tabellengläubiger in das EDV-System
  • Nachfragen bei Ihnen
  • Beantwortung Ihrer Fragen
  • Vertretungsanzeige gegenüber den Tabellengläubigern
  • Individuell geschneiderte Zahlungsangebote
  • Vorlage des Formulars zur Abgabe der Zustimmung auf Einstellung des Verfahrens
  • Antrag auf Einstellung
Sonstige Beratungsthemen

Ihre Fragestellungen zur Verhinderung von Einzelzwangsvollstreckungen, zu einer Feststellungsklage der Krankenkassen, in Beschwerdeverfahren bei einer Obliegenheitsverletzung i.S.v. § 295 InsO etc., die nicht im Zusammenhang mit der Schuldenregulierung stehen, werden gesondert abgerechnet. Fragen Sie uns, damit wir die Kosten gemeinsam kalkulieren können.

Die optimale Beratung für Ihre Situation

Finden Sie den besten Weg aus Ihren Schulden.

Durch die Online-Analyse erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung Ihrer finanziellen Situation. Inklusive meiner persönlichen Handlungsempfehlung. Alle angegebenen Informationen werden absolut vertraulich behandelt.

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In welchem Rahmen bewegen sich Ihre Gesamtschulden?

Wie ist Ihre Arbeitssituation?

Wie hoch ist Ihr Netto-Einkommen?

Um wieviele offene Forderungen handelt es sich?

Steht eine Pfändung in Raum?

Wie ist Ihr Familienstand?

Wieviele Kinder haben Sie?

Ergänzende Anmerkungen (optional)

Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten ein

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Was ist die Summe aus 6 und 4?

Allgemeine Informationen zu entstehenden Kosten

Damit für Sie die Kosten planbar sind, sprechen Sie mit uns alle Aspekte durch. Wir können uns flexibel auf Ihre Situation einstellen.

Nicht jeder Fall eignet sich für eine Abrechnung über eine Pauschalvergütung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot, wenn wir gemeinsam mit Ihnen den Umfang unserer Tätigkeit für das von Ihnen verfolgte Ziel – nämlich die Befreiung von Schulden – ermittelt haben

Vergütungsvereinbarung

Auf Wunsch kann unsere Vergütung abweichend von der RVG (Rechtsanwaltsgebührengesetz) auch auf der Grundlage einer Stundensatzvereinbarung abgerechnet werden. Wir legen bei einem Fachanwalt einen Stundensatz von 252,10 € netto (inkl. 19 % USt. 300,00 €) zugrunde.

Ratenzahlungsvereinbarung

Bei der Vergütung unserer Leistungen orientieren wir uns an Ihren finanziellen Möglichkeiten. Deshalb bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung in sechs Raten an.

Unser Expertenlexikon – richtig informiert, bestens beraten.

Spannende Themen und Zusatzinformationen aus dem Themenfeld der Schuldenbereinigung und Insolvenz - leicht verständlich und informativ für Sie zusammengefasst.

Was dürfen Inkassounternehmen überhaupt?

Schuldner kommen oft völlig überraschend in Kontakt mit Inkassobüros.

In der Eile befolgen die überrumpelten Schuldner dann häufig jede Anweisung dieser Inkassobüros.

Doch dazu sind Sie nicht verpflichtet. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte auf.

Vorsicht vor der Selbstausbeutung

Jeden Tag scheitern Selbstständige an ihrer eigenen Erschöpfung.

Der Grund ist erschreckend: Immer mehr Selbständige wollen ihren Kunden jeden Wunsch erfüllen und versklaven sich somit selbst.

Emotionen stauen sich auf und irgendwann wird es kritisch. Wir verhindern das!

Hüten Sie sich vor unseriösen Schuldnerberatern

Immer wieder stehen Mandanten vor unserer Tür, die in die Falle unseriöser „Schuldnerberater“ getappt sind. Die Betroffenen werden dabei meist zum außergerichtlichen Vergleich gedrängt, ohne dass es für einen solchen überhaupt konkrete Chancen gibt.

Corona führt zur Überschuldung der Verbraucher - Wir helfen!

Die aktuelle Krise sorgt nicht gerade für rosige Zahlen bei weiten Teilen der Bevölkerung. Gerade dann kommt es darauf an, vernünftig zu handeln. Gewusst wie!

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen!

Schuldnerberatung ist eine große Vertrauenssache. Als Insolvenzanwalt vertrete ich Sie und Ihre Interessen. Zu meinem Tätigkeitsbereich gehören Sanierungsarbeiten von Privatpersonen, die Beratung von Gläubigern in jeder Problemphase sowie Präventionsmaßnahmen im persönlichen Bereich. Vertrauen Sie auf über 25 Jahre Erfahrung und Kompetenz im Insolvenzrecht.

  • Rüdiger Schmidt
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht

Kontakt

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